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Hochzeitsseite -> Hochzeitsüberraschungen -> eine Postkartenaktion

 

Überraschungen

BlümchenDie Luftballonaktion

etwas extravagantes, kostet ca. DM 250 und ist super wenn man nicht allzuviele Leute auf der Hochzeit kennt, keinen peinlichen Sketch vorbereiten will, aber dennoch dem Paar langdauernde Freude machen will (z. B. Gut geeignet für jemanden von der Familienseite)
    man braucht:
  • Luftballons für die Hälfte der Gäste
  • Postkarten mit Adresse des Hochzeitspaares
  • Briefmarken
    (und evtl. Bild - kann man kopieren auf buntes Kopierpapier)
  • außerdem einem kurzen Vermerk daß der Finder die Karte bitte zurücksendet)
  • eine Kartusche zum Aufblasen der Luftballons
    (bekommt man ausgeliehen mit den Luftballons in einem Luftballonfachgeschäft)
  • ca. 3 Leute zum Helfen
  • Stifte für die Hälfte der Gäste.
  • evtl. Ordner oder Gästebuch

Sehr wichtig ist natürlich das Wetter und der Ort - dort müssen die Ballons möglichst frei wegfliegen können - manchmal sollte man diese Aktion anmelden (in der Regel aber erst bei über 500 Ballons, der Ballonfachladen weiß Bescheid)
Achtung!
Hierzu bitte die Anmerkung der DFS lesen

Ablauf:
Gäste sollen sich paarweise zusammenfinden, ihre Wünsche auf die Postkarte schreiben und alle auf einmal lassen die Ballons fliegen.
Nach ca. drei Tagen trudeln die ersten Postkarten von den Findern ein. Teilweise auch noch mit Glückwünschen versehen.
Es ist überraschend wie weit die Ballons fliegen und das Paar hat eine nette Erinnerung an den schönen Tag.

Es gibt noch einige Luxusvarianten dazu - wo die Gäste paarweise etwas dichten und diese Werke mit einem Bild in einem Ordner festgehalten werden.

Habe das Spiel auf meiner Hochzeit und einer anderen erlebt - war jedes mal ein Erfolg - ist auch sehr fotowirksam!
bei organisatorischen Fragen gerne ein email an:
Hütche am 17.07.98

Nachtrag:

Mail der DFS vom September '04

Hiermit dürfen wir Sie darauf hinweisen, dass es in der Bundesrepublik Deutschland untersagt ist, Luftballons mit Wunderkerzen, Leuchtstäben oder ähnlichen harten Gegenständen aufsteigen zu lassen. Grundlage ist hier das Luftverkehrsgesetz und die Luftverkehrsordnung.

Bezüglich Ihrer Erklärung auf der Seite "Die Luftballonaktion" bleibt anzumerken:

Sehr wichtig ist natürlich das Wetter und der Ort - dort müssen die Ballons möglichst frei wegfliegen können - manchmal sollte man diese Aktion namelden (in der Regel aber erst bei über 500 Ballons, der Ballonfachladen weiß Bescheid)

Diese Aussage ist leider falsch, es besteht prinzipiell immer die Pflicht des Veranstalters, sich eine Luftballonaktion genehmigen zu lassen.
Zusätzliche Kosten entstehen hier aber keine.

Übrigens:
auf der DFS - Homepage (www.dfs.de) findet man die aktuellsten Balloninformationen am einfachsten wie folgt:

auf der Startseite gibt es unten links ein Suchfenster, dort den Begriff "Ballon" eintragen und mit "go" die Suche starten, Ergebnis: der Link auf die Seite "Ballonaufstiege".

Dort steht alles wichtige zu diesem Thema, auch die Regeln, wann eine Anmeldung entfallen kann.

Es ist in unserem Sinne, wenn Sie Ihre Seite mit unserer Homepage verlinken und die obere Kurzanleitung in Ihren Text mit aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
am 30.09.04

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